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Allgemein:

E-Mail: bauamt@goessendorf.com 

 

Ansprechspersonen:

Gerlinde Kerschbaumer

Tel.: 0316 / 40 13 40/23

Ing. Nina Karner

Tel.: 0316 / 40 13 40/24

Sprechstunden:

Örtlicher Raumplaner DI Stefan Battyan jeden ersten Dienstag im Monat von 16:00 – 18:00 Uhr im Marktgemeindeamt Gössendorf jedoch nur bei telefonischer Voranmeldung!

  

Sachverständige im Bauverfahren: 

Bau- und Benützung: Bausachverständiger und Baumeister
Ing. Josef Greiner
 
Heizungsanlagen, Kamine: Rauchfangkehrermeister
Ferdinand Ronck, Tel.: 0316 / 46 58 64

WICHTIGER HINWEIS ZUM PARTEIENVERKEHR:

Sollte eine persönliche Vorsprache im Amt erforderlich sein, bitten wir Sie um vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung!
 

Bau- und Raumordnung

Sie haben vor zu bauen, Ihr Haus zu sanieren, Ihren Garten umzugestalten, einen Pool, ein Caport oder eine Einfriedung zu errichten?
Dann finden Sie hier angeführt sämtliche wichtigen Vorinformationen.
  

Es gibt immer was zu tun! - aber bitte nicht ohne Genehmigung!

Informationen zu Heizungsanlagen, Luft-Wärme-Pumpen und Förderungen

Änderungen im Baugesetz für Neu- und Zubauten (Einmessverpflichtung)

Getätigte Bauvorhaben ohne Genehmigung & fehlende Benützungsbewilligungen

Öffentliche Kundmachung Flächenwidmungsplanänderung 5.07 sowie Soll-Ist Darstellung inkl. Legende
 

Flächenwidmungsplan 5.00 - rechtskräftig 19.03.2016  

 
Hier finden Sie den Kataster, Luftbilder sowie Flächenwidmungsplanausweisungen der jeweiligen Grundstücke:
 
Ist in Bearbeitung

 
 
Nähere Angaben über Gefahrenzonen und Sanierungsgebiete (Lärmzone, Hochwasser udgl.) sowie zwischenzeitige Flächenwidmungsplanänderungen und Teilungen sind bitte separat im Bauamt anzufragen!
 
Auf Anfrage erhalten Sie Lagepläne, Ausweisungspläne mit den zusätzlichen Angaben.

 Unsere Leitungsträger
  
 Zonierung/Räumliches Leitbild

Richtlinien der Marktgemeinde Gössendorf gültig ab 19.03.2016.
Hier sind die wichtigsten Richtlinien wie Bebauungsweise, Dachformen, Dichte, Grad udgl. enthalten.
  
 KFZ-Stellplatzverordnung
  
 Versiegelungsabminderungsberechnung

 
Berechnung der versiegelten Fläche
 

Schwimmbadbroschüre (©Amt der Steiermärkischen Landesregierung)

  
 

Radon

  
 

Baukultur: Bauen im Steirischen Zentralraum – Weil Baukultur uns alle betrifft.
 

 

Hochwasser - HQ30 und HQ100: 
Wenn ein Grundstück bzw. ein Teil davon, welches/r von einer Bebauung betroffen ist, im Hochwasserabflussbereich HQ30 bzw. HQ100 liegt, ist – nach erfolgter Überprüfung durch die Baubehörde - gesondert um eine wasserrechtliche Bewilligung bei den zuständigen Stellen anzusuchen.
 
 
Öffentliche Straßen, öffentliches Wassergut (Bäche): 
Bei Vorhaben (Bauten, Hecken udgl.) entlang eines öffentlichen Gutes (Gemeindestraße, L312, LB73 oder Bach) ist zusätzlich bei der zuständigen  Stelle (Gemeinde bzw. Baubezirksleitung Steir. Zentralraum) um Bewilligung anzusuchen.
 

Lärmsanierungsgebiet -  entlang der L312 bzw. LB73 
Grundstücke die noch unbebaut sind und entlang der L312 bzw. LB73 liegen, weisen zumeist die Ausweisung „Bauland Aufschließungsgebiet“ auf.
Bei einer Bebauung ist daher eine Lärmfreistellung für Aufenthaltsräume sowie Terrassenbereiche (Aufenthaltsbereiche im Freien) udgl. erforderlich und wird im Zuge der Baueinreichung ein Lärmschutztechnisches Gutachten eingeholt.

   

Betriebsbauten (Neu, Zu- oder Umbauten)

Handelt es sich um betriebliche Neubauten, Zu- oder Umbauten ist - nach erfolgter Vorprüfung durch die Baubehörde - um die gewerbebehördliche Genehmigung bei der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung ansuchen.

 

Raumordnung

(Bebauungspläne, Umwidmungen, Flächenwidmungsplanrevision)

Damit ein Grundstück überhaupt bebaut werden kann, ist grundsätzlich (bis auf wenige Ausnahmen) vorab eine Ausweisung in Bauland erforderlich.

Für eine mögliche Umwidmung müssen einige Faktoren beachtet werden, wie zB. die Einhaltung des ÖEK (Örtliches Entwicklungskonzept) in Verbindung mit der Siedlungsgrenze, Gefahrenzonen (Hochwasser, Lärmsanierung) udgl..
 
Bei Interesse bzw. Anfragen steht Ihnen das Bauamt sowie einmal im Monat der zuständige örtliche Raumplaner DI Stefan Battyan gerne zur Verfügung.

  

 Ansuchen um Umwidmung

Antragsformular Vollwertigkeit

Weitere Sachverständige und zuständige Behörden

 

Lärmsanierung und Luftwärmepumpen: Normconsult ZT GmbH - Ingenieurbüro für Bauphysik, DI Hannes Veitsberger
  
Hochwasserabflussuntersuchungen, Gutachten im Bauverfahren: werner consultziviltechnikergmbh DI Christoph Braunstein
     

Ausnahmegenehmigungen im Bauverbotsbereich sowie Zufahrtsgenehmigungen: Baubezirksleitung Steirischer Zentralraum, Referat Straßenbau und Verkehrswesen, Tel.: 0316 / 877
 
Wasserrechtliche Genehmigungen für Bauten im HQ30: BH Graz-Umgebung, Umwelt- und Anlagenreferat, Bahnhofgürtel 85/III, Tel.: 0316 / 70 75

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