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Kontakt

Marktgemeinde Gössendorf

8077 Gössendorf, Bundesstraße 83

Telefon: 0316 / 40 13 40
Fax: 0316 / 40 13 40-7
E-Mail:gemeindeamt@goessendorf.com 

 

Öffnungszeiten

Montag:08:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag:13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 13:00 Uhr
Freitag:07:00 bis 13:00 Uhr

Bürgermeister-Sprechstunde: 
nach tel. Vereinbarung
unter 0316 / 40 13 40-22

Öffentliche Bekanntmachungen

 

 

Ämter | Behörden | Gemeindeamt

 

Verordnung über ein vorübergehendes Halte- und Parkverbot Sportplatzstraße für den Gössendorfer Christkindlmarkt

 

Verordnung Behindertenparkplatz Schulstraße

Kundmachung Bürgerversammlung am 21.11.2024

Konzept Wärmeversorgung Gössendorf

Wäremversorgungs - Rohrnetzplan Teil 1 Nord

Wäremversorgungs - Rohrnetzplan Teil 2 Süd

SVS Beratungstage 2025

Kundmachung über die Auflegung des Wählerverzeichnisses und das Berichtigungsverfahren für die Landtagswahl 2024

 

Sprechtag von Volksanwalt Mag. Achitz in Graz am 22.11.2024

Kundmachung Bürger- und Projektsprechtag am 04.12.2024

Förderungen 2024 des Landes Steiermark und des Bundes

Information zu Änderungen der Falltiermeldungen ab Jänner 2025

Kundmachung über das Ergebnis der Nationalsratswahl vom 29.09.2024 der Marktgemeinde Gössendorf

Information zur Konsumerhebung der Statistik Austria

             => Datenschutzinformation für die Konsumerhebung 2024/25

Verordnung Zweitwohnsitzabgabe und Wohnungsleerstandsabgabe

Kinderbeirat

Beratungstage SVS 2024

Verständigung gem. Steiermärkischen Grundverkehrsgesetz

MELDUNG der Haltung von Geflügel und anderen Vögeln BH-GU

PIAAC - Welche Alltagsfähigkeiten haben Erwachsene

Sitzungsplan 2024

Kundmachung AVG

Kundmachung BAO

Doppelsolar Infos zur Förderung

Kundmachung Wertsicherung 2024

Behindertenberatung A - Z

Beratungs- und Betreuungsangebot für BezieherInnen von Sozialunterstützung

BH-GU Kundmachung Parteienverkehr

Öffnungszeiten_BH

Zur Totenbeschau berechtigte Ärztinnen/Ärzte gem. § 3 Stmk. Leichenbestattungsgesetz

 


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Österreichisches Rotes Kreuz | Steiermark

Zusammenhalt verbindet – Blutspenden auch!
 

BlutspenderInnen gesucht!
 

Jede einzelne Blutspende rettet ganz aktiv und auf direktem Weg Leben. Weil jede einzelne Blutspende sicherstellt, dass im Ernstfall und zu jederzeit für jeden Menschen genügend Blutkonserven vorhanden sind. Steiermarkweit werden jährlich circa 50.000 Blutkonserven zur Versorgung der Bevölkerung benötigt. Drei Abnahmeteams des Roten Kreuzes Steiermark sind täglich und rund um die Uhr im Einsatz, um den großen Bedarf am Notfallmedikament Blut zu decken. Ein Unterfangen, das nur unter tatkräftiger Mithilfe der Bevölkerung bewerkstelligt werden kann.  Lebensrettendes Blut kann in nur einer halben Stunde gespendet werden. Haben Sie eine halbe Stunde Zeit?
 
Nähere Informationen und alle kommenden Blutspendetermine unter: www.blut.at.

 

Empfehlung

Lärmbelästigende Arbeiten 

 
Mit dem Frühjahr und dem warmen Temperaturen beginnen auch wieder die Arbeiten im Freien und steigen die Beschwerden über Lärm verursachende Arbeiten wie z.B. Rasenmähen, Motorsägen udgl.
 
Wir möchten daher wieder die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Gössendorf erlassene Empfehlung in Erinnerung rufen:
"Alle haben das Recht, nach einem arbeitsreichen Tag oder einer anstrengenden Woche ihre verdiente Ruhe am Abend bzw. Sonn- und Feiertagen zu haben und nicht durch aufreizenden Lärm gestört zu werden. Ordnung und Rücksichtsnahme auf andere sind in einem Gemeinschaftsleben unumgänglich! Sie werden nun in Ihrem Interesse gebeten, alle den Nachbarn störende und Lärm verursachende Arbeiten von
 
Montag bis Freitag: von 08:00 bis 12:00 und 14:00 bis 19:00 Uhr sowie am Samstag von 08:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr durchzuführen. An Sonn- und Freitagen bitten wir Sie, lärmbelästigende Arbeiten zu unterlassen.
 
Im Sinne einer guten nachbarschaftlichen Beziehung werden Sie gebeten, diese Empfehlung zu befolgen. Danke für Ihr Verständnis!


Überblick der Gemeindefinanzen

  
Informationen betreffend Rechnungsabschluss und Voranschlag finden Sie hier:

 

Offener Haushalt


  
 

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