Sie haben etwas gefunden?
Wenn Sie etwas gefunden haben, das offensichtlich wichtig für den Eigentümer oder mehr als 10 Euro wert ist, sind Sie als Finder zur Rückgabe an den Verlustträger bzw. zur Abgabe bei der zuständigen Behörde verpflichtet.
In den meisten Fällen ist die zuständige Behörde die Gemeinde, in der Sie den Gegenstand gefunden haben.
Sollten Sie etwas finden, können Sie den Fundgegenstand zu den Öffnungszeiten im Gemeindeamt abgeben.