Eine Terminvereinbarung für die Beantragung von Reisepässen und/oder Personalausweisen ist notwendig!
Einen Neuantrag können Gössendorfer/innen auch bei uns im Markgemeindeamt stellen.
Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Reisepasses ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann im Inland bei jeder Passbehörde gestellt werden. Bei Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige unter 18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden, das Kind muss zur Identitätsfeststellung (ab der Geburt, daher auch ein Baby) anwesend sein.
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses muss persönlich eingebracht werden. Im Zuge der Passbeantragung werden bei Personen ab zwölf Jahren mithilfe von elektronischen Fingerabdruckscannern die Fingerabdrücke erfasst, die dann auf einem Chip im Pass gespeichert werden.
Gebühren - Gültigkeit
Reisepass Erwachsener | 10 Jahre gültig | € 75,90 |
Reisepass Minderjährig 12-18 Jahre | 10 Jahre gültig | € 75,90 |
Reisepass Minderjährig 2-11 Jahre | 5 Jahre gültig | € 30,00 |
Reisepass Minderjährig bis 2 Jahre | 2 Jahre gültig | gebührenfrei |
Nähere Informationen: oesterreich.gv.at
Personalausweis ab dem 16. Geburtstag | 10 Jahre gültig | € 61,50 |
Personalausweis Minderjährige 12 bis 16 Jahre | 10 Jahre gültig | € 26,30 |
Personalausweis Minderjährige 2 bis 12 Jahre | 5 Jahre gültig | € 26,30 |
Personalausweis Minderjährige bis 2 Jahre | 2 Jahre gültig | gebührenfrei |
Telefon: | 0316 / 40 13 40 |
Fax: | 0316 / 40 13 40-7 |