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Bürgerservice - Meldeamt

Tel.: 0316 / 40 13 40 - 27
Tel.: 0316 / 40 13 40 - 28

E-Mail: buergerservice@goessendorf.com
 


Bürgerborschüre

 

Umweltkalender 

LEISTUNGEN:
  • Meldewesen
  • Sozialwesen
    • - Anträge Mindestsicherung, Behindertenhilfe
    • - Auszahlung bzw. Beantragung div. Zuschüsse 
        (Taxi, Eis, Bad, Elektrofahrrad usw.)
  •  Fundwesen
  •  Müll / Umwelt (Behälteränderungen, nicht durchgeführte Entleerungen bzw. kaputte Müllbehälter)
  • Formularausgabe

Meldeamt

Meldepflicht 
    
Wer nach Österreich zieht, innerhalb Österreichs übersiedelt oder seinen Hauptwohnsitz ändert, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde anzumelden.
 
Nähere Infos zu den einzelnen An- bzw. Abmeldeverfahren finden Sie unter Österreich.gv.at

Meldezettel

Terminvereinbarung

                Reisepässe / Personalausweise / Strafregisterauszüge

 

Eine Terminvereinbarung für die Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen und Strafregisterauszügen ist notwendig! Termine können Sie telefonisch unter 0316 / 40 13 40  oder per E-Mail unter buergerservice@goessendorf.com vereinbaren.


  
Bitte informieren Sie sich bei uns, wann die Reisepassanträge an die Bezirkshauptmannschaft zur weiteren Bearbeitung übermittelt werden. Es könnte sich die Ausstellung sonst zeitlich verzögern.
 

Reisepass

Einen Neuantrag können Gössendorfer/innen auch bei uns im Markgemeindeamt stellen.
 
Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Reisepasses ist die österreichische Staatsbürgerschaft.

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann im Inland bei jeder Passbehörde gestellt werden. Bei Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige unter 18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden, das Kind muss zur Identitätsfeststellung (ab der Geburt, daher auch ein Baby) anwesend sein.

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses muss persönlich eingebracht werden. Im Zuge der Passbeantragung werden bei Personen ab zwölf Jahren mithilfe von elektronischen Fingerabdruckscannern die Fingerabdrücke erfasst, die dann auf einem Chip im Pass gespeichert werden.

Gebühren - Gültigkeit - erforderliche Unterlagen/Dokumente
 

Reisepass Erwachsener
Benötigte Dokumente:

  • Alten Reisepass 
    Foto lt. EU Standard nicht älter als 6 Monate (als Nachweis dient die Rechnung oder das Datum auf dem Foto) 
    Eventuelle Nachweise für Änderungen gegenüber dem bestehenden Pass (zB Namensänderung)

 

10 Jahre gültig€ 75,90
Reisepass Minderjährig 12-18 Jahre  10 Jahre gültig€ 75,90
Reisepass Minderjährig 2-11 Jahre   5 Jahre gültig€ 30,00
Reisepass Minderjährig bis 2 Jahre   2 Jahre gültiggebührenfrei



Nähere Informationen: oesterreich.gv.at

Personalausweis

Einen Neuantrag können Gössendorfer/innen auch bei uns im Markgemeindeamt stellen.

Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.

Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann im Inland bei jeder Passbehörde persönlich gestellt werden. Bei Beantragung eines Personalausweises für Minderjährige unter 18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden, das Kind muss zur Identitätsfeststellung (ab der Geburt, daher auch ein Baby) anwesend sein.

Gebühren - Gültigkeit

Personalausweis ab dem 16. Geburtstag10 Jahre gültig€ 61,50
Personalausweis Minderjährige 12 bis 16 Jahre10 Jahre gültig€ 26,30
Personalausweis Minderjährige 2 bis 12 Jahre5 Jahre gültig€ 26,30
Personalausweis Minderjährige bis 2 Jahre2 Jahre gültiggebührenfrei 


 

Nähere Informationen: oesterreich.gv.at

Öffnungszeiten

(Um telefonische Voranmeldung wird gebeten)
In diesen Zeiten können BürgerInnen der Marktgemeinde Gössendorf Reisepässe und Personalausweise im Gemeindeamt beantragen:
 
Montag: 
Dienstag: 
Mittwoch: 
Donnerstag: 
Freitag
8:00 - 12:30 Uhr13:00 - 17:00 Uhr
8:00 - 12:30 Uhr
8:00 - 12:30 Uhr7:00 - 12:30 Uhr
 
Tel.: 0316 / 40 13 40

Hundeabgabe

Was ist die Hundeabgabe?

Ab dem Alter von drei Monaten muss in der Marktgemeinde Gössendorf eine jährliche Abgabe geleistet werden, die Hundeabgabe (auch bekannt als sogenannte „Hundesteuer“).
 
Erforderliche Dokumente für die Anmeldung:

  • ausgefülltes Anmeldeformular inkl. Angabe der Mikrochip-Nummer Ihres Hundes
  • Registernummer des Stammdaten-Satzes gem. § 24a Abs. 5 Tierschutzgesetz
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung gem. § 3b Abs. 7 Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz
  • wenn erforderlich: notwendiger Hundekundenachweis (nach § 3b Abs. 8 des Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetzes)

Hundewiese in Thondorf und Hausmannstätten!
 
Im Naherholungsgebiet Auwiesen in Thondorf hat die Stadt Graz mit finanzieller Unterstützung der Marktgemeinde Gössendorf eine Hundewiese eingerichtet. Auch bei der Errichtung der Hundewiese in Hausmannstätten hat sich die Marktgemeinde Gössendorf finanziell beteiligt.

  

Hunde-Anmeldung

Hunde-Abmeldung

Hundeabgabeordnung
  
Kundmachung Änderung der Hundeabgabenordnung



 
Gedanken eines Hundes

Gut geht es mir bei meinen Herrchen hier,
Tag ein Tag aus spazieren wir.
 
Damit mir dabei auch nichts geschehen kann,
macht mir mein Herrchen eine Leine an.
 
Doch oft stört mich die Leine sehr,
jage ich doch so gerne Katz und Hase hinter her.
 
Aber dabei kann mir doch auch viel geschehen,
drum werd ich artig mit meinem Herrchen an der stylischen Leine gehen.
 
So schreite ich stolz neben meinen Herrchen her,
werde bewundert und gelobt dafür, dass gefällt mir sehr.
 
Doch bei unserem gemütlichen Spaziergang,
ruft mich dich Natur, dann und wann.
 
Sogleich muss ich hinter ein Büschchen gehen,
denn diese Szene muss nun doch wirklich niemand sehen.
 
Mein Herrchen weiß jedoch was ich da tu,
und es lässt ihm keine Ruh!
 
Drum nimmt er her das Sackerl,
und nimmt es auf das Gackerl.
 
Danach nimmt er es und wirft es in den Mistkübel rein,
denn es soll ja alles sauber sein.
 
Darüber freuen sich alle ist doch klar,
so ein Herrchen ist doch wirklich vorzeigebar.
 
Ich kann es leider nicht mit Worten ausdrücken,
aber in meinen Gedanken sage ich danke, fürs ständige bücken.

Strafregisterauszug

Die Strafregisterbescheinigung (Früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält.
 
Hinweis:
Der Strafregisterauszug ist persönlich und nur unter Vorlage eines Lichtbildausweises (Heirats- oder Scheidungs- und/oder Geburtsurkunde, falls auf Grund des amtlichen Lichtbildausweises die Identität des/der AntragstellerIn nicht einwandfrei festgestellt werden kann) im Gemeindeamt zu beantragen.
 
Gebühren:
Strafregisterantrag: € 30,70, gültig für 6 Monate
 
Mit dem Vermerk „dient nur zur Vorlage bei ….“ € 16,40, gültig nur für die vorzulegende Stelle
 
Darum ist es notwendig, sollte der Auszug nur für eine bestimmte Stelle (z.B. bestimmte Firma) benötigt werden, den Namen und die Anschrift dieser gleich mitzubringen. Quelle und weitere Informationen: oesterreich.gv.at
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