Tel.: 0316 / 40 13 40 - 27
Tel.: 0316 / 40 13 40 - 28
E-Mail: buergerservice@goessendorf.com
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UmweltkalenderLEISTUNGEN:
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Meldepflicht
Wer nach Österreich zieht, innerhalb Österreichs übersiedelt oder seinen Hauptwohnsitz ändert, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde anzumelden.
Nähere Infos zu den einzelnen An- bzw. Abmeldeverfahren finden Sie unter Österreich.gv.at
Eine Terminvereinbarung für die Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen und Strafregisterauszügen ist notwendig! Termine können Sie telefonisch unter 0316 / 40 13 40 oder per E-Mail unter buergerservice@goessendorf.com vereinbaren.
Bitte informieren Sie sich bei uns, wann die Reisepassanträge an die Bezirkshauptmannschaft zur weiteren Bearbeitung übermittelt werden. Es könnte sich die Ausstellung sonst zeitlich verzögern.
Einen Neuantrag können Gössendorfer/innen auch bei uns im Markgemeindeamt stellen.
Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Reisepasses ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann im Inland bei jeder Passbehörde gestellt werden. Bei Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige unter 18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden, das Kind muss zur Identitätsfeststellung (ab der Geburt, daher auch ein Baby) anwesend sein.
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses muss persönlich eingebracht werden. Im Zuge der Passbeantragung werden bei Personen ab zwölf Jahren mithilfe von elektronischen Fingerabdruckscannern die Fingerabdrücke erfasst, die dann auf einem Chip im Pass gespeichert werden.
Gebühren - Gültigkeit - erforderliche Unterlagen/Dokumente
Reisepass Erwachsener
| 10 Jahre gültig | € 75,90 |
Reisepass Minderjährig 12-18 Jahre | 10 Jahre gültig | € 75,90 |
Reisepass Minderjährig 2-11 Jahre | 5 Jahre gültig | € 30,00 |
Reisepass Minderjährig bis 2 Jahre | 2 Jahre gültig | gebührenfrei |
Nähere Informationen: oesterreich.gv.at
Einen Neuantrag können Gössendorfer/innen auch bei uns im Markgemeindeamt stellen.
Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann im Inland bei jeder Passbehörde persönlich gestellt werden. Bei Beantragung eines Personalausweises für Minderjährige unter 18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden, das Kind muss zur Identitätsfeststellung (ab der Geburt, daher auch ein Baby) anwesend sein.
Gebühren - Gültigkeit
Personalausweis ab dem 16. Geburtstag | 10 Jahre gültig | € 61,50 |
Personalausweis Minderjährige 12 bis 16 Jahre | 10 Jahre gültig | € 26,30 |
Personalausweis Minderjährige 2 bis 12 Jahre | 5 Jahre gültig | € 26,30 |
Personalausweis Minderjährige bis 2 Jahre | 2 Jahre gültig | gebührenfrei |
Nähere Informationen: oesterreich.gv.at
Montag: | Dienstag: | Mittwoch: | Donnerstag: | Freitag |
8:00 - 12:30 Uhr | 13:00 - 17:00 Uhr | 8:00 - 12:30 Uhr | 8:00 - 12:30 Uhr | 7:00 - 12:30 Uhr |
Was ist die Hundeabgabe?
Ab dem Alter von drei Monaten muss in der Marktgemeinde Gössendorf eine jährliche Abgabe geleistet werden, die Hundeabgabe (auch bekannt als sogenannte „Hundesteuer“).
Erforderliche Dokumente für die Anmeldung:
Hundewiese in Thondorf und Hausmannstätten!
Im Naherholungsgebiet Auwiesen in Thondorf hat die Stadt Graz mit finanzieller Unterstützung der Marktgemeinde Gössendorf eine Hundewiese eingerichtet. Auch bei der Errichtung der Hundewiese in Hausmannstätten hat sich die Marktgemeinde Gössendorf finanziell beteiligt.
Gedanken eines Hundes
Telefon: | 0316 / 40 13 40 |
Fax: | 0316 / 40 13 40-7 |