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Kontakt

Marktgemeinde Gössendorf

8077 Gössendorf, Bundesstraße 83

Telefon: 0316 / 40 13 40
Fax: 0316 / 40 13 40-7
E-Mail:gemeindeamt@goessendorf.com 

 

Öffnungszeiten

Montag:08:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag:13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 13:00 Uhr
Freitag:07:00 bis 13:00 Uhr

Bürgermeister-Sprechstunde: 
nach tel. Vereinbarung
unter 0316 / 40 13 40-22

Förderungen

Die Rechnungsvorlage von Förderungen (Taxi, Eislaufen, Hallenbad, E-Bike usw.) ist wenn gewünscht auch per E-Mail möglich.

Die Abrechnung sämtlicher Rechnungen muss im laufenden Kalenderjahr jedoch spätestens bis
31. Jänner des folgenden Jahres persönlich im Gemeindeamt zu den Öffnungsszeiten
beantragt werden.

Förderung Eislaufen

GössendorferInnen haben ganzjährig die Möglichkeit für das Eislaufen in Hart bei Graz und Kalsdorf 50% des Eintrittes von der Marktgemeinde Gössendorf unter Vorlage der Rechnung zurück zu erhalten.

Eislaufen Hart bei Graz

Förderung Hallenbad

GössendorferInnen haben ganzjährig die Möglichkeit für den Besuch des Hallenbades Kalsdorf sowie des Hallenbades Hart bei Graz (ohne Sauna) 50 % des Eintrittes von der Marktgemeinde Gössendorf unter Vorlage der Rechnung zurück zu erhalten.

 Hallenbad Kalsdorf

Förderung von Elektrofahrrädern und Elektromopeds

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Gössendorf hat im Rahmen seiner Sitzung am 31.03.2010 einstimmig eine Förderung für den Ankauf eines Elektrofahrrades oder Elektromopeds beschlossen. Die Förderung beträgt EUR 100,- und kann zu den Öffnungszeiten beantragt werden.
 
Antragsberechtigt sind alle GössendorferInnen, die Ihren Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Gössendorf haben und eine Elektrofahrrad oder Elektromoped erworben haben. Die Originalrechnung muss bei der  Antragstellung vorgelegt werden.
 

Förderung Fahrsicherheitstraining für Führerscheinneulinge

Im Rahmen der Führerscheinausbildung der Führerscheinklasse "B" erhalten alle Jugendlichen mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Gössendorf unter Vorlage ihres Führerscheins und der entsprechenden Rechnung EUR 50,-- Förderung für die Absolvierung ihres Fahrsicherheitstrainings.

Förderung KlimaTickets

Die Marktgemeinde Gössendorf fördert an Personen mit Hauptwohnsitz in Gössendorf den Erwerb von allen KlimaTickets!

Die Förderung für KlimaTickets wird nachträglich (nach Ende der Kartenlaufzeit) im Gemeindeamt, unter Vorlage der Rechnung und des Fahrausweises, ausbezahlt. Mit dem Antrag auf Förderung bestätigt der Antragssteller, dass er zumindest 50% des Ticketpreises nach Förderungen durch Dritte selbst aufgebracht hat.

Für das KlimaTicket Steiermark und KlimaTicket Österreich wird eine Förderung in Höhe von € 120,-- gewährt.

Für KlimaTickets Steiermark Classic die ab 1. Juli 2024 ausgestellt werden, wird die Förderung aufgrund der Tarifanpassungen auf € 140,-- erhöht.
 
Die Klimaticket Förderung gilt für:

Art des Tickets

Höhe der Förderung für bis

30.06.2024 ausgestellte Tickets

Höhe der Förderung für ab

01.07.2024 ausgestellte Tickets

> KlimaTicket Steiermark Classic€ 120,--€ 140,--
> KlimaTicket Steiermark Senior/Jugend/Spezial€ 120,--€ 120,--
> KlimaTicket Ö Classic€ 120,--€ 120,--
> KlimaTicket Ö Familie€ 120,--€ 120,--
> KlimaTicket Ö Jugend/Senior/Spezial€ 120,--€ 120,--


  

Mit dem Antrag auf Förderung bestätigt der Antragssteller in Zukunft, dass er zumindest 50% des Ticketpreises nach Förderungen durch Dritte (z.B. Arbeitgeber) selbst aufgebracht hat.

 

Förderung Stunden-, Tages-, Wochen-, Monatskarten

Für die BewohnerInnen der Marktgemeinde Gössendorf die öffentliche Verkehrsmittel benutzen, gibt es seit 1. Februar 2007 die Möglichkeit, in der GemeindeFahrkarten über zwei Zonen zum Preis von einer Zone zu erwerben (Gültig für die Zonen 101 und 204).

Die ermäßigten Karten sind weiterhin in der Postpartnerstelle der Marktgemeinde Gössendorf
erhältlich
:
  
• Stundenkarten, Stundenkarten ermäßigt
• 24-Stunden-Karten Vollpreis, 24-Stunden-Karten ermäßigt
• Wochenkarten
• Monatskarten
  
Die maximale Förderhöhe im Jahr beträgt ebenso € 120,-- pro Person.

Verleih von Klimatickets

Sie sind sich unschlüssig, ob Sie sich selbst ein Klimaticket kaufen sollten?

Sie wollten schon immer einmal mit Ihren Kindern und/oder Enkelkindern einen Ausflug mit Öffis in der Steiermark machen?

Oder ein Wochenende ohne Auto zu zweit verbringen?

 

Lassen Sie Ihren PKW in der Garage stehen und tau­schen Sie ihn für wenige Tage gegen Bus und Bahn!

 

Die Marktgemeinde Gössendorf hat vier übertragbare Klimatickets Steiermark gekauft. Diese stehen ab sofort im Markt­gemeindeamt Gössendorf kostenlos zum Verleih zur Ver­fügung.

 

Mit dem Klimaticket Steiermark können alle öffentlichen Verkehrsmittel in der Steiermark genutzt werden, somit alle Züge der S-Bahn und des Fernverkehrs, alle Stadt- und Regionalbusse und auch die Straßenbahnen.

 

Nähere Informationen zum Klimaticket unter https://www.verbundlinie.at/de/tickets/verbundfahrkarten/klimaticket-steiermark

 

Gössendorferinnen und Gössendorfer können je nach Verfügbarkeit für 3 bis 14 Tage im Monat unentgeltlich ausleihen. Bei der Abholung ist ein amtlicher Licht­bildausweis vorzulegen.

 

Sollte die Rückgabe verspätet erfolgen, werden € 20 Säumnisgebühr pro Tag verrechnet.

Bei Verlust des Klimatickets Steiermark sind die Kosten für die Restlaufzeit (Neuwert:€ 606) zu tragen.

 

Sollten Sie Interesse haben, ein Klimaticket zu testen, bitten wir vorab um Reservierung unter
0316 40 13 40.

 

Die Aktion ist vorerst bis 31.07.2025 gültig.

Förderung Top Ticket
 

SchülerInnen und Lehrlinge

Die Marktgemeinde Gössendorf fördert an Personen mit Hauptwohnsitz in Gössendorf den Erwerb von allen TOP-Tickets! Für die Förderung aller TOP-Tickets (Schüler, Lehrlinge & Studenten) reicht für den Förderantrag ein gültiges Ticket, da diese nicht retournierbar sind. 

Das Top-Ticket für SchülerInnen und Lehrlinge wird für das Schuljahr 2023/2024 mit € 50,-- gefördert. Ab dem kommenden Schuljahr 2024/25 wird die Förderung auf € 60 erhöht. Die Förderung kann mit Vorlage des Fahrausweises sofort beantragt werden.

 

NEU: Studierende

Bisher war das von der Marktgemeinde Gössendorf mit € 120 geförderte KlimaTicket Steiermark Jugend für alle, die unter 26 alt sind, günstiger als Top-Tickets für Studierende für zwei Semester. Statt einer Förderung des Top-Tickets wurde daher das Klimaticket empfohlen.

Durch die Tariferhöhungen ab 01.07.2024 ändert sich das und das Klimaticket Steiermark Jugend kostet vor der Förderung der Gemeinde gleich viel wie zwei Top-Tickets.

Daher werden wir TOP-Tickets für Studierende ab dem Wintersemester 2024/25 mit € 60 fördern und das für max. zwei Tickets pro Jahr. Die Förderung kann mit Vorlage des Fahrausweises sofort beantragt werden.

Förderung der Taxifahrten
  

Nachfolgende Fahrten werden ab 01.10.2017 wie folgt gefördert:

 
I.            
Jederzeit Fahrten von und zu:
 
a)     
Einrichtungen des Gesundheitswesens, wie
 
           ·         Spitäler in Graz
  
           ·         Therapeuten, Therapiezentren
 
           ·         Krankenkassen
  
           ·         Ärzte, Fachärzte
 
           ·         Nächstgelegene (Bereitschafts-)Apotheken
  
           ·         Seniorenzentren
  
b)     
(Haupt-)Verkehrsknotenpunkten wie
 
           ·         Flughafen Graz
 
           ·         Bahnhöfe (Hauptbahnhof, Ostbahnhof, Kalsdorf, Feldkirchen, Raaba, GKB)
  
            ·         Busbahnhöfe (Hauptbahnhof, Puntigam, Ostbahnhof, Murpark)
  
           ·         Endhaltestelle Dörfla
  
           ·         Endhaltestelle Thondorf
  
c)      
Freizeiteinrichtungen
  
           ·         Hallenbad und Eislaufen Hart bei Graz
 
           ·         Hallenbad und Eislaufen Kalsdorf
 
           ·         Kartbahn Premstätten
  
           ·         Schwarzl-Freizeitzentrum
 
           ·         Jump25

  
II.
             Um einen sicheren Heimtransport von z.B. Veranstaltungen, Feiern, Konzerten oder Discobesuchen
                 zu gewähren, wird dieser wie folgt gefördert:

 
                
Jederzeit an Sonn- und Feiertagen, an Werktagen in der Zeit von 19:00 bis 06:00 Uhr

  
       
         a) Alle Fahrten an Sonn- und Feiertagen, wenn das Ziel mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht
                     erreichbar ist und innerhalb unten angeführter Gemeinden liegt.
                     (z.B. Kirchenbesuch nach Fernitz, Besuch von Personen im Pflegeheim nach Vasoldsberg, Besuch
                     eines Konzertes beim SFZ.)
  
                
b)
Ist das Ziel mit öffentlichen Verkehrsmittel erreichbar, wird die Fahrt zum und vom nächsten ÖV
                      Knotenpunkt gefördert (z.B. Bewohner aus Audörfl möchten in die Grazer Innenstadt.
                      Die Fahrt bis Dörfla oder Thondorf wird gefördert, es ist jedoch auf ÖV umzusteigen,
                      um in die Innenstadt zu gelangen).
 
Die Taxiförderungen sind örtlich begrenzt auf folgende Gemeinden und Einrichtungen: Graz, Raaba-Grambach, Hart bei Graz, Vasoldsberg, Hausmannstätten, Fernitz-Mellach, Kalsdorf, Feldkirchen, Seiersberg-Pirka und innerhalb von Gössendorf.
 
Taxiförderungen werden im Nachhinein unter Vorlage einer Rechnung des Taxiunternehmens mit 50% ausbezahlt. Auf der Rechnung sind der Name des Taxiunternehmens, Kennzeichen des Fahrzeuges die Fahrtstrecke, das Datum und die Uhrzeit auszuweisen.
  
Der Gesamtförderbetrag beträgt maximal € 50,- pro Monat und Haushalt.

  
Die Abrechnung von Taxirechnungen muss im laufenden Kalenderjahr jedoch spätestens bis 31. Jänner des folgenden Jahres persönlich im Gemeindeamt zu den Parteienverkehrszeiten beantragt werden.

Förderung Schulkostenbeiträge

Schiwoche - Schwimmwoche - Projektwoche - Kennenlerntage

 

Förderung der Marktgemeinde Gössendorf: 

  • Aufenthalt von mind. 3 Tage € 30,00
  • Aufenthalt ab 4 Tage € 50,00

Die Förderung der Schulveranstaltungen gilt für Schülerinnen und Schüler im Pflichtschulalter, die im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Gössendorf mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.

Musikkurse für Kinder & Erwachsene

MusiklehrerInnen bieten durch das iVi in Gössendorf Musikkurse an.

Förderung der Marktgemeinde Gössendorf: 

Für Musikschüler bis zum 18. Lebensjahr, wohnhaft im Gemeindegebiet:
 
10 % KURS-BASIC
20 % KURS-PLUS
30 % KURS-QV

 
Infoblatt
Nähere Informationen zu den Kursen finden Sie hier!

Förderung von erneuerbarer Energie / Ökoförderung

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Gössendorf hat einstimmig beschlossen, einen einmaligen Zuschuss in der Höhe von EUR 300,-- zu gewähren für Moderne Holzheizungen (Pellets, Hackschnitzel ua.), Wärmepumpen und Solaranlagen unter Einhaltung der Vorgaben.
  
Für diese Heizungsanlagen ist eine Förderung seitens des Landes Steiermark möglich.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.ich-tus.steiermark.at/link/gefoerderte-energieberatung 
  
Wenn von Seiten des Landes Steiermark eine Förderung in Anspruch genommen wird, ist das „Bestätigungsblatt für Online Förderungsanträge des Landes Steiermark“ der Gemeinde zwecks Bestätigung vorzulegen. Hierzu ist vorab auf dem Blatt die Bestätigung des befugten Unternehmens anzubringen. Ebenso sind detaillierte Rechnungen und deren Zahlungsbelege sowie Fotodokumentation für den Erhalt der Förderung dem Antrag anzuschließen. 
  
Ist keine Förderung beim Land möglich, ist das ua. „Ansuchen Ökoförderung“, die Übernahmebestätigung der ausführenden Fachfirma auf der Rückseite des Förderantrages, detaillierte Rechnungen und deren Zahlungsbelege samt Fotodokumentation für den Erhalt der Förderung von EUR 300,-- vorzulegen.
  

Ansuchen Ökoförderung

  
Bitte beachten Sie, dass für eine Gewährung der Förderung die Errichtung, Übergabe sowie Bestätigung der erfolgreichen Inbetriebnahme von Anlagen nur von einem aufgrund der gewerberechtlichen Vorschriften befugten Unternehmen durchgeführt werden muss und ist somit die Rückseite des Förderantrages vom  befugten Unternehmen zu bestätigen! 
  

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Zusätzlich werden von der Gemeinde auch Photovoltaikanlagen mit EUR 300,-- gefördert.
  
Von Seiten der Marktgemeinde Gössendorf gibt es zum Beantragen der Photovoltaikanlagen das ua. Formular. Hierzu muss die ordnungsgemäße Bestätigung der ausführenden Fachfirma auf der Rückseite des Förderantrages, detaillierte Rechnungen und deren Zahlungsbelege samt Fotodokumentation (Foto vom Dach) vorgelegt werden.  


Ansuchen Photovoltaikanlage

  


Bitte beachten Sie, dass für eine Gewährung der Förderung die Errichtung, Übergabe sowie Bestätigung der erfolgreichen Inbetriebnahme von Anlagen nur von einem aufgrund der gewerberechtlichen Vorschriften befugten Unternehmen durchgeführt werden muss und ist somit die Rückseite des Förderantrages vom  befugten Unternehmen zu bestätigen! 
  

ZU BEACHTEN:

Für Heizungen aller Art sowie PV-Anlagen über 400 m² ist bei der Marktgemeinde Gössendorf vor Errichtung bzw. Installierung die baubehördliche Genehmigung einzuholen. 
  
PV-Anlagen unter 400 m² sind vor Errichtung bzw. Installierung bei der Gemeinde zu melden. Hierbei ist darauf zu achten, dass PV-Anlagen auf Hausdächern, Garagendächern, Carports (beachten Sie bitte immer die Statik) angebracht werden können.
  
Anbringungen der PV-Anlagen auf Hausfassaden oder am Bodenbereich ist aus Ortsbildgründen (gem. Stmk. BauG) nicht erlaubt!


Heizungsanlagen & Förderungen

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