8077 Gössendorf, Bundesstraße 83
Telefon: | 0316 / 40 13 40 | |
Fax: | 0316 / 40 13 40-7 | |
E-Mail: | gemeindeamt@goessendorf.com |
Montag: | 08:00 bis 13:00 Uhr |
Dienstag: | 13:00 bis 18:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 bis 13:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 bis 13:00 Uhr |
Freitag: | 07:00 bis 13:00 Uhr |
Die Rechnungsvorlage von Förderungen (Taxi, Eislaufen, Hallenbad, E-Bike usw.) ist wenn gewünscht auch per E-Mail möglich.
Die Abrechnung sämtlicher Rechnungen muss im laufenden Kalenderjahr jedoch spätestens bis
31. Jänner des folgenden Jahres persönlich im Gemeindeamt zu den Öffnungsszeiten
beantragt werden.
GössendorferInnen haben ganzjährig die Möglichkeit für das Eislaufen in Hart bei Graz und Kalsdorf 50% des Eintrittes von der Marktgemeinde Gössendorf unter Vorlage der Rechnung zurück zu erhalten.
Eislaufen Hart bei Graz
GössendorferInnen haben ganzjährig die Möglichkeit für den Besuch des Hallenbades Kalsdorf sowie des Hallenbades Hart bei Graz (ohne Sauna) 50 % des Eintrittes von der Marktgemeinde Gössendorf unter Vorlage der Rechnung zurück zu erhalten.
Hallenbad Kalsdorf
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Gössendorf hat im Rahmen seiner Sitzung am 31.03.2010 einstimmig eine Förderung für den Ankauf eines Elektrofahrrades oder Elektromopeds beschlossen. Die Förderung beträgt EUR 100,- und kann zu den Öffnungszeiten beantragt werden.
Antragsberechtigt sind alle GössendorferInnen, die Ihren Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Gössendorf haben und eine Elektrofahrrad oder Elektromoped erworben haben. Die Originalrechnung muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Im Rahmen der Führerscheinausbildung der Führerscheinklasse "B" erhalten alle Jugendlichen mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Gössendorf unter Vorlage ihres Führerscheins und der entsprechenden Rechnung EUR 50,-- Förderung für die Absolvierung ihres Fahrsicherheitstrainings.
Die Marktgemeinde Gössendorf fördert an Personen mit Hauptwohnsitz in Gössendorf den Erwerb von allen KlimaTickets!
Die Förderung für KlimaTickets wird nachträglich (nach Ende der Kartenlaufzeit) im Gemeindeamt, unter Vorlage der Rechnung und des Fahrausweises, ausbezahlt. Mit dem Antrag auf Förderung bestätigt der Antragssteller, dass er zumindest 50% des Ticketpreises nach Förderungen durch Dritte selbst aufgebracht hat.
Für das KlimaTicket Steiermark und KlimaTicket Österreich wird eine Förderung in Höhe von € 120,-- gewährt.
Für KlimaTickets Steiermark Classic die ab 1. Juli 2024 ausgestellt werden, wird die Förderung aufgrund der Tarifanpassungen auf € 140,-- erhöht.
Die Klimaticket Förderung gilt für:
Art des Tickets | Höhe der Förderung für bis 30.06.2024 ausgestellte Tickets | Höhe der Förderung für ab 01.07.2024 ausgestellte Tickets |
> KlimaTicket Steiermark Classic | € 120,-- | € 140,-- |
> KlimaTicket Steiermark Senior/Jugend/Spezial | € 120,-- | € 120,-- |
> KlimaTicket Ö Classic | € 120,-- | € 120,-- |
> KlimaTicket Ö Familie | € 120,-- | € 120,-- |
> KlimaTicket Ö Jugend/Senior/Spezial | € 120,-- | € 120,-- |
Mit dem Antrag auf Förderung bestätigt der Antragssteller in Zukunft, dass er zumindest 50% des Ticketpreises nach Förderungen durch Dritte (z.B. Arbeitgeber) selbst aufgebracht hat.
Förderung Stunden-, Tages-, Wochen-, Monatskarten
Für die BewohnerInnen der Marktgemeinde Gössendorf die öffentliche Verkehrsmittel benutzen, gibt es seit 1. Februar 2007 die Möglichkeit, in der GemeindeFahrkarten über zwei Zonen zum Preis von einer Zone zu erwerben (Gültig für die Zonen 101 und 204).
Die ermäßigten Karten sind weiterhin in der Postpartnerstelle der Marktgemeinde Gössendorf
erhältlich:
• Stundenkarten, Stundenkarten ermäßigt
• 24-Stunden-Karten Vollpreis, 24-Stunden-Karten ermäßigt
• Wochenkarten
• Monatskarten
Die maximale Förderhöhe im Jahr beträgt ebenso € 120,-- pro Person.
Sie sind sich unschlüssig, ob Sie sich selbst ein Klimaticket kaufen sollten?
Sie wollten schon immer einmal mit Ihren Kindern und/oder Enkelkindern einen Ausflug mit Öffis in der Steiermark machen?
Oder ein Wochenende ohne Auto zu zweit verbringen?
Lassen Sie Ihren PKW in der Garage stehen und tauschen Sie ihn für wenige Tage gegen Bus und Bahn!
Die Marktgemeinde Gössendorf hat vier übertragbare Klimatickets Steiermark gekauft. Diese stehen ab sofort im Marktgemeindeamt Gössendorf kostenlos zum Verleih zur Verfügung.
Mit dem Klimaticket Steiermark können alle öffentlichen Verkehrsmittel in der Steiermark genutzt werden, somit alle Züge der S-Bahn und des Fernverkehrs, alle Stadt- und Regionalbusse und auch die Straßenbahnen.
Nähere Informationen zum Klimaticket unter https://www.verbundlinie.at/de/tickets/verbundfahrkarten/klimaticket-steiermark
Gössendorferinnen und Gössendorfer können je nach Verfügbarkeit für 3 bis 14 Tage im Monat unentgeltlich ausleihen. Bei der Abholung ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.
Sollte die Rückgabe verspätet erfolgen, werden € 20 Säumnisgebühr pro Tag verrechnet.
Bei Verlust des Klimatickets Steiermark sind die Kosten für die Restlaufzeit (Neuwert:€ 606) zu tragen.
Sollten Sie Interesse haben, ein Klimaticket zu testen, bitten wir vorab um Reservierung unter
0316 40 13 40.
Die Aktion ist vorerst bis 31.07.2025 gültig.
SchülerInnen und Lehrlinge
Die Marktgemeinde Gössendorf fördert an Personen mit Hauptwohnsitz in Gössendorf den Erwerb von allen TOP-Tickets! Für die Förderung aller TOP-Tickets (Schüler, Lehrlinge & Studenten) reicht für den Förderantrag ein gültiges Ticket, da diese nicht retournierbar sind.
Das Top-Ticket für SchülerInnen und Lehrlinge wird für das Schuljahr 2023/2024 mit € 50,-- gefördert. Ab dem kommenden Schuljahr 2024/25 wird die Förderung auf € 60 erhöht. Die Förderung kann mit Vorlage des Fahrausweises sofort beantragt werden.
NEU: Studierende
Bisher war das von der Marktgemeinde Gössendorf mit € 120 geförderte KlimaTicket Steiermark Jugend für alle, die unter 26 alt sind, günstiger als Top-Tickets für Studierende für zwei Semester. Statt einer Förderung des Top-Tickets wurde daher das Klimaticket empfohlen.
Durch die Tariferhöhungen ab 01.07.2024 ändert sich das und das Klimaticket Steiermark Jugend kostet vor der Förderung der Gemeinde gleich viel wie zwei Top-Tickets.
Daher werden wir TOP-Tickets für Studierende ab dem Wintersemester 2024/25 mit € 60 fördern und das für max. zwei Tickets pro Jahr. Die Förderung kann mit Vorlage des Fahrausweises sofort beantragt werden.
Nachfolgende Fahrten werden ab 01.10.2017 wie folgt gefördert:
I. Jederzeit Fahrten von und zu:
a) Einrichtungen des Gesundheitswesens, wie
· Spitäler in Graz
· Therapeuten, Therapiezentren
· Krankenkassen
· Ärzte, Fachärzte
· Nächstgelegene (Bereitschafts-)Apotheken
· Seniorenzentren
b) (Haupt-)Verkehrsknotenpunkten wie
· Flughafen Graz
· Bahnhöfe (Hauptbahnhof, Ostbahnhof, Kalsdorf, Feldkirchen, Raaba, GKB)
· Busbahnhöfe (Hauptbahnhof, Puntigam, Ostbahnhof, Murpark)
· Endhaltestelle Dörfla
· Endhaltestelle Thondorf
c) Freizeiteinrichtungen
· Hallenbad und Eislaufen Hart bei Graz
· Hallenbad und Eislaufen Kalsdorf
· Kartbahn Premstätten
· Schwarzl-Freizeitzentrum
· Jump25
II. Um einen sicheren Heimtransport von z.B. Veranstaltungen, Feiern, Konzerten oder Discobesuchen
zu gewähren, wird dieser wie folgt gefördert:
Jederzeit an Sonn- und Feiertagen, an Werktagen in der Zeit von 19:00 bis 06:00 Uhr
a) Alle Fahrten an Sonn- und Feiertagen, wenn das Ziel mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht
erreichbar ist und innerhalb unten angeführter Gemeinden liegt.
(z.B. Kirchenbesuch nach Fernitz, Besuch von Personen im Pflegeheim nach Vasoldsberg, Besuch
eines Konzertes beim SFZ.)
b) Ist das Ziel mit öffentlichen Verkehrsmittel erreichbar, wird die Fahrt zum und vom nächsten ÖV
Knotenpunkt gefördert (z.B. Bewohner aus Audörfl möchten in die Grazer Innenstadt.
Die Fahrt bis Dörfla oder Thondorf wird gefördert, es ist jedoch auf ÖV umzusteigen,
um in die Innenstadt zu gelangen).
Die Taxiförderungen sind örtlich begrenzt auf folgende Gemeinden und Einrichtungen: Graz, Raaba-Grambach, Hart bei Graz, Vasoldsberg, Hausmannstätten, Fernitz-Mellach, Kalsdorf, Feldkirchen, Seiersberg-Pirka und innerhalb von Gössendorf.
Taxiförderungen werden im Nachhinein unter Vorlage einer Rechnung des Taxiunternehmens mit 50% ausbezahlt. Auf der Rechnung sind der Name des Taxiunternehmens, Kennzeichen des Fahrzeuges die Fahrtstrecke, das Datum und die Uhrzeit auszuweisen.
Der Gesamtförderbetrag beträgt maximal € 50,- pro Monat und Haushalt.
Die Abrechnung von Taxirechnungen muss im laufenden Kalenderjahr jedoch spätestens bis 31. Jänner des folgenden Jahres persönlich im Gemeindeamt zu den Parteienverkehrszeiten beantragt werden.
Schiwoche - Schwimmwoche - Projektwoche - Kennenlerntage
Förderung der Marktgemeinde Gössendorf:
Die Förderung der Schulveranstaltungen gilt für Schülerinnen und Schüler im Pflichtschulalter, die im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Gössendorf mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
MusiklehrerInnen bieten durch das iVi in Gössendorf Musikkurse an.
Förderung der Marktgemeinde Gössendorf:
Für Musikschüler bis zum 18. Lebensjahr, wohnhaft im Gemeindegebiet:
10 % KURS-BASIC
20 % KURS-PLUS
30 % KURS-QV
Infoblatt
Nähere Informationen zu den Kursen finden Sie hier!
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Gössendorf hat einstimmig beschlossen, einen einmaligen Zuschuss in der Höhe von EUR 300,-- zu gewähren für Moderne Holzheizungen (Pellets, Hackschnitzel ua.), Wärmepumpen und Solaranlagen unter Einhaltung der Vorgaben.
Für diese Heizungsanlagen ist eine Förderung seitens des Landes Steiermark möglich.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.ich-tus.steiermark.at/link/gefoerderte-energieberatung
Wenn von Seiten des Landes Steiermark eine Förderung in Anspruch genommen wird, ist das „Bestätigungsblatt für Online Förderungsanträge des Landes Steiermark“ der Gemeinde zwecks Bestätigung vorzulegen. Hierzu ist vorab auf dem Blatt die Bestätigung des befugten Unternehmens anzubringen. Ebenso sind detaillierte Rechnungen und deren Zahlungsbelege sowie Fotodokumentation für den Erhalt der Förderung dem Antrag anzuschließen.
Ist keine Förderung beim Land möglich, ist das ua. „Ansuchen Ökoförderung“, die Übernahmebestätigung der ausführenden Fachfirma auf der Rückseite des Förderantrages, detaillierte Rechnungen und deren Zahlungsbelege samt Fotodokumentation für den Erhalt der Förderung von EUR 300,-- vorzulegen.
Bitte beachten Sie, dass für eine Gewährung der Förderung die Errichtung, Übergabe sowie Bestätigung der erfolgreichen Inbetriebnahme von Anlagen nur von einem aufgrund der gewerberechtlichen Vorschriften befugten Unternehmen durchgeführt werden muss und ist somit die Rückseite des Förderantrages vom befugten Unternehmen zu bestätigen!
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Zusätzlich werden von der Gemeinde auch Photovoltaikanlagen mit EUR 300,-- gefördert.
Von Seiten der Marktgemeinde Gössendorf gibt es zum Beantragen der Photovoltaikanlagen das ua. Formular. Hierzu muss die ordnungsgemäße Bestätigung der ausführenden Fachfirma auf der Rückseite des Förderantrages, detaillierte Rechnungen und deren Zahlungsbelege samt Fotodokumentation (Foto vom Dach) vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie, dass für eine Gewährung der Förderung die Errichtung, Übergabe sowie Bestätigung der erfolgreichen Inbetriebnahme von Anlagen nur von einem aufgrund der gewerberechtlichen Vorschriften befugten Unternehmen durchgeführt werden muss und ist somit die Rückseite des Förderantrages vom befugten Unternehmen zu bestätigen!
Für Heizungen aller Art sowie PV-Anlagen über 400 m² ist bei der Marktgemeinde Gössendorf vor Errichtung bzw. Installierung die baubehördliche Genehmigung einzuholen.
PV-Anlagen unter 400 m² sind vor Errichtung bzw. Installierung bei der Gemeinde zu melden. Hierbei ist darauf zu achten, dass PV-Anlagen auf Hausdächern, Garagendächern, Carports (beachten Sie bitte immer die Statik) angebracht werden können.
Anbringungen der PV-Anlagen auf Hausfassaden oder am Bodenbereich ist aus Ortsbildgründen (gem. Stmk. BauG) nicht erlaubt!
Telefon: | 0316 / 40 13 40 |
Fax: | 0316 / 40 13 40-7 |