8077 Gössendorf, Bundesstraße 83
Telefon: | 0316 / 40 13 40 | |
Fax: | 0316 / 40 13 40-7 | |
E-Mail: | gemeindeamt@goessendorf.com |
Montag: | 08:00 bis 13:00 Uhr |
Dienstag: | 13:00 bis 18:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 bis 13:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 bis 13:00 Uhr |
Freitag: | 07:00 bis 13:00 Uhr |
des Landes Steiermark für die Heizperiode 2024/2025
Die Steiermärkische Landesregierung hat wieder einen Heizkostenzuschuss für den Winter 2024/2025 beschlossen. Berechtigten wird somit von der Sozialabteilung des Landes bei Nachweis der Voraussetzungen ein Betrag von EUR 340,-- für alle Heizungsanlagen angewiesen.
RICHTLINIEN für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark
Pro Haushalt kann ein Ansuchen gestellt werden. Anspruchsberechtigt sind alle (zumindest seit 1. September 2024) in der Steiermark wohnhaften Personen (Hauptwohnsitz), die keinen Anspruch auf Wohnunterstützung haben und deren Haushaltseinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt:
Alleinstehende Personen: EUR 1.572,--
Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: EUR 2.358,--
für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind: EUR 472,--
Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.
Anträge können ab sofort bis 28.02.2025 zu den Parteienverkehrszeiten im Gemeindeamt eingereicht werden.
Mitzubringen sind:
Telefon: | 0316 / 40 13 40 |
Fax: | 0316 / 40 13 40-7 |