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Kontakt

Marktgemeinde Gössendorf

8077 Gössendorf, Bundesstraße 83

Telefon: 0316 / 40 13 40
Fax: 0316 / 40 13 40-7
E-Mail:gemeindeamt@goessendorf.com 

 

Öffnungszeiten

Montag:08:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag:13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 13:00 Uhr
Freitag:07:00 bis 13:00 Uhr

Bürgermeister-Sprechstunde: 
nach tel. Vereinbarung
unter 0316 / 40 13 40-22

Aktuelles im Detail

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07.10.2024

Heizkostenzuschuss

des Landes Steiermark für die Heizperiode 2024/2025


Die Steiermärkische Landesregierung hat wieder einen Heizkostenzuschuss für den Winter 2024/2025 beschlossen. Berechtigten wird somit von der Sozialabteilung des Landes bei Nachweis der Voraussetzungen ein Betrag von EUR 340,-- für alle Heizungsanlagen angewiesen.

RICHTLINIEN für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark

Pro Haushalt kann ein Ansuchen gestellt werden. Anspruchsberechtigt sind alle (zumindest seit 1. September 2024) in der Steiermark wohnhaften Personen (Hauptwohnsitz), die keinen Anspruch auf Wohn­unterstützung haben und deren Haushaltseinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt:

Alleinstehende Personen: EUR 1.572,--
Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: EUR 2.358,--
für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind: EUR 472,--

Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.

Anträge können ab sofort bis 28.02.2025 zu den Parteienverkehrszeiten im Gemeindeamt eingereicht werden.

Mitzubringen sind:

  1. letzter Pensions- bzw. Einkommensnachweis (Monatslohnzettel) aller im Haushalt lebenden Personen, bei minderjährigen Kindern Nach­weis über den Bezug der Familienbeihilfe;
  2. sonstige Einkommensbelege (Leistung der bedarfsorientierten Mindestsicherung, Arbeitslosenbe­scheinigung, Notstandshilfebestätigung, Karenzgeld- bzw. Kinderbetreuungsgeldbestätigung etc.);
  3. bei Kontoinhaberinnen unbedingt ihre Kontokarte mit IBAN und BIC.


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